Erste Hürde im Bewilligungsverfahren genommen

Der Bundesrat hat der Glattalbahn-Verlängerung Kloten die Infrastrukturkonzession erteilt. Sie beinhaltet die Tramverbindung zwischen dem Flughafen und dem Entwicklungsgebiet Steinacker in Kloten. Damit schafft der Bundesrat eine wichtige Voraussetzung für die weitere Planung des umfassenden Gesamtprojekts.

Die Glattalbahn-Verlängerung Kloten umfasst neben der Verlängerung der Tramlinie zwischen dem Flughafen und dem Entwicklungsgebiet Steinacker in Kloten zwei weitere Teilprojekte: Eine Velohauptverbindung mit separatem Fussweg sowie den Hochwasserschutz für Kloten und für den Flughafen. Die räumliche Nähe und die Abhängigkeiten dieser Teilprojekte erfordern eine gemeinsame Projektierung und Bauausführung. Damit kann der Kanton Zürich drei Herausforderungen in einem Projekt wirkungsvoll und nachhaltig meistern sowie Synergien optimal nutzen.

 

Grünes Licht für die Tramverbindung

Die VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG (VBG) reichte am 16. Juli 2020 beim Bundesamt für Verkehr (BAV) das Gesuch für die Erteilung der Infrastrukturkonzession ein. Im Verfahren wurde geprüft, ob ein öffentliches Interesse am Bau und Betrieb der neuen Tramverbindung besteht und keine wesentlichen öffentlichen Interessen – beispielsweise des Umweltschutzes oder des Natur- und Heimatschutzes – der Konzessionserteilung entgegenstehen.

Der Bundesrat hat das Gesuch geprüft und entschieden, der VBG die Konzession zu erteilen. Dieser Entscheid kann nicht angefochten werden. Möglichkeiten für Einsprachen bestehen zu einem späteren Zeitpunkt während der öffentlichen Planauflage.

 

Plangenehmigungsverfahren als nächster Schritt

Derzeit erarbeitet die VBG das Bauprojekt, das die Grundlage für die kantonale Kreditbewilligung bildet. Der Entscheid des Kantonsrates wird 2024 erwartet. Dieser unterliegt dem fakultativen Referendum.

Das Projekt wurde im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 4. Generation im Juni 2021 beim Bund eingereicht. Dieser entscheidet über eine Mitfinanzierung voraussichtlich bis Ende 2023. Das Bewilligungsverfahren (Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz) wird voraussichtlich parallel dazu ab 2023 laufen.

Derzeit wird von einem Baustart im Jahr 2026 ausgegangen, dies unter der Voraussetzung einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung durch den Kanton und den Bund. Die Bauarbeiten werden rund vier Jahre dauern.