Betrieb & Erhaltung Erfolgskontrolle Leistungsfähigkeit Gesamtverkehr
Glattalbahn erfüllt Auflagen des Regierungsrates
Das Projekt Glattalbahn in seiner heutigen Form war nur möglich, weil der Regierungsrat des Kantons Zürich in seinem Regierungsratsbeschluss Nr. 1319 vom 23. August 2000 (RRB 1319/2000) die Mitbenutzung der öffentlichen Strassen durch die Glattalbahn genehmigte. Damit verbunden war jedoch die Auflage, dass die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes nicht geschmälert wird. Um diese und weitere Auflagen aus dem RRB 1319/2000 nachzuweisen, wurden jeweils Erfolgskontrollen durchgeführt.
Die Erfolgskontrollen nach Inbetriebnahme der ersten und der zweiten Bauetappe dienten dem Zwischenstand und allfälligem Erkennen von Verbesserungsbedarf. Die Erfolgskontrolle Leistungsfähigkeit Knoten des Amts für Verkehr des Kantons Zürich vom 27. September 2011 macht die abschliessende Beurteilung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auflagen des RRB 1319/2000 mit dem Projekt Glattalbahn insgesamt erfüllt werden konnten. Eine neue Stadtbahn kann ohne Einschränkungen des bestehenden Verkehrs gebaut und hochtaktig betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Projektierung nicht im sichtbaren Verbauungsbereich der Stadtbahn aufhört.