Neue Verkehrsräume auf neuem Land

Die Glattalbahn wurde mehrheitlich im bereits bestehenden Strassenraum gebaut. Dazu mussten diese Strassen angepasst, ergänzt und erweitert werden. Damit dies überhaupt möglich war, wurden von meist überbauten Grundstücken in Zentrumsgebieten entlang bestehender Strassen Teilflächen im Baulinienbereich erworben.

Land- und Rechtserwerb

(Bild VBG – Für Grossansicht aufs Bild klicken). Neu gestaltete Stadträume entlang der Glattalbahn führen zu zahlreichen Land- und Rechtserwerbsfällen

Nachdem das Bundesamt für Verkehr 2004 das Projekt Glattalbahn genehmigt hatte, konnte der Landerwerb gestartet werden.

Juristisch verfügte die VBG über das eidgenössische Enteignungsrecht. Dieses kam jedoch erst zur Anwendung, wenn ein freihändiger Landerwerb oder eine Landumlegung nicht zum Ziel führte. In erster Linie strebte die VBG an, mit den Grundeigentümern eine ausseramtliche Einigung zu finden.