Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrs- systems als zentrale Projektauflage

Mit dem Eigentrassee im Strassenraum und in den Kreuzungsbereichen Schiene–Strasse nimmt die Glattalbahn Flächen von öffentlichen Strassen in Anspruch. Gemäss Strassengesetz des Kantons Zürich hatte der Regierungsrat das Konzessionsgesuch daraufhin zu prüfen, ob diese Inanspruchnahme geduldet werden kann.

Leistungsfähigkeit Gesamtsystem

(Bild Rudolf Keller & Partner – Für Grossansicht aufs Bild klicken).  Beurteilung der Leistungsfähigkeit am Beispiel der Ringstrasse, Dübendorf

Mit Blick auf die Ausarbeitung des Bauprojekts (als Grundlage für die Plangenehmigung) erteilte er der Gesamtprojektleitung Glattalbahn folgende Auflagen und Bedingungen:

 

  • Die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes darf durch Bau und Betrieb der Glattalbahn nicht geschmälert werden. Entsprechende Massnahmen sind im Rahmen des Bauprojekts und in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen zuständigen Stellen auf kantonaler und kommunaler Ebene sicherzustellen.
  • Für Knoten Schiene–Strasse mit hoher Verkehrsdichte sind Leistungsnachweise bezüglich der Kapazität des Gesamtverkehrssystems zu erbringen.
  • Im Sinne einer vorausschauenden Planung sind Reserven für eine künftige Angebotsverdichtung beim Betrieb der Glattalbahn vorzusehen.
  • Nach Bau der Glattalbahn ist die Einhaltung dieser Auflagen nachzuweisen.